Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Meldepflicht in Beherbergungsstätten

    Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Als Gast einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension, Gasthof und ähnliches) müssen Sie am Tage der Ankunft handschriftlich einen besonderen Meldeschein unterschreiben.

    Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen hat der Reiseleiter den besonderen Meldeschein zu unterschreiben; er hat die Anzahl der Mitreisenden unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben.

    Die besonderen Meldescheine müssen von dem Beherbergungsbetrieb bestimmten Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

    zuständige Stelle

    Der Beherbergungsbetrieb und ggf. die Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Leiter/ die Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinen/ ihren Beauftragten (Rezeption) bzw. an Ihre Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-0

    Fax: 036252 36390

    E-Mail: hauptamt@tambach-dietharz.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Tambach-Dietharz

    Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz

    IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-33

    E-Mail: meldeamt@tambach-dietharz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Sollten Sie Ausländer sein, so haben Sie sich mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen.

    Formulare

    Der besondere Meldeschein wird vom Leiter/ der Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinem/ ihrem Beauftragten bereitgestellt.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hotel, Pension, Bundesmeldegesetz, Jugendherberge, Meldestelle, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English