Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Wenn Sie auf ein Schiff ziehen und keinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands besitzen, besteht für Sie eine besondere Meldepflicht.
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Meldung durch Reeder, Wohnsitzmeldung, Seeschiff mit Bundesflagge, Wohnsitz, Seeleute Anmeldung Wohnsitz, Wohnung im Inland, Binnenschiff Anmeldung Wohnsitz, Meldung durch Reederei, Umzug Anmeldung, Meldepflicht