Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Wenn Sie auf ein Schiff ziehen und keinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands besitzen, besteht für Sie eine besondere Meldepflicht.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.


    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geisa

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz 27

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 690

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Seeschiff mit Bundesflagge, Wohnsitz, Meldung durch Reeder, Wohnsitzmeldung, Meldepflicht, Wohnung im Inland, Seeleute Anmeldung Wohnsitz, Binnenschiff Anmeldung Wohnsitz, Meldung durch Reederei, Umzug Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English