Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim, oder einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen sind oder dort einziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht, solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Wenn Sie sich nicht persönlich anmelden können, dann müssen dies die Leiter der Einrichtungen übernehmen.
Zuständigkeit
Melden Sie sich bei der Meldebehörde der Gemeinde, in der sich das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung befindet, wenn Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schleiz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00  Dienstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: kein Sprechtag - nach Vereinbarung Donnerstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: priedemann@schleiz.de
Telefon Festnetz: 03663 4804-120
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang über Rathaushof
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Teilhabe und Pflege
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
Stichwörter
Teilhabe Pflege Wohngeld HBL Lebenslage
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde angemeldet werden, sobald absehbar ist, dass Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreiten wird und Sie für keine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die/der Leiter*in die Meldung übernimmt, dann wird Ihnen dies mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 09.11.2021