Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim, oder einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen sind oder dort einziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht, solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Wenn Sie sich nicht persönlich anmelden können, dann müssen dies die Leiter der Einrichtungen übernehmen.
Zuständigkeit
Melden Sie sich bei der Meldebehörde der Gemeinde, in der sich das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung befindet, wenn Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Dingelstädt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathaushof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Rathaushof
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Dingelstädt
Empfänger: Stadt Dingelstädt
IBAN: DE59 8205 7070 0400 0004 66
BIC: HELADEF1EIC
Bankinstitut: Kreissparkasse Eichsfeld
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde angemeldet werden, sobald absehbar ist, dass Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreiten wird und Sie für keine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die/der Leiter*in die Meldung übernimmt, dann wird Ihnen dies mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 09.11.2021