Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung einiger Gesundheitsfachberufe führen zu dürfen. Diese können Sie beantragen.
Beschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
- Logopädin oder Logopäde
- Hebamme
- Diätassistentin oder Diätassistent
- Orthoptistin oder Orthoptist
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
- Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
- Podologin oder Podologe
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
- Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
- Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer
zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720
Adresse
Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 57332-1356
Internet
erforderliche Unterlagen
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Formulare
Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Rechtsgrundlage(n)
Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Fristen
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Kosten
Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 29.03.2023
Stichwörter
Gesundheitsberuf, Pflegeberuf, Berufsbezeichnung