Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung einiger Gesundheitsfachberufe führen zu dürfen. Diese können Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

    • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
    • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
    • Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
    • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
    • Logopädin oder Logopäde
    • Hebamme
    • Diätassistentin oder Diätassistent
    • Orthoptistin oder Orthoptist
    • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
    • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
    • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
    • Podologin oder Podologe
    • Altenpflegerin oder Altenpfleger
    • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
    • Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

    Adresse

    Postanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57332-1356

    E-Mail: kati.straesser@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • persönlicher Antrag
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
    • ärztliche Bescheinigung
    • Führungszeugnis, Belegart 0
    • Geburts- oder Heiratsurkunde

    Formulare

    Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
    Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Fristen

    Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

    Kosten

    Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 29.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsberuf, Berufsbezeichnung, Pflegeberuf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English