Hundehaltung

    Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen:

    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
    • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-7830

    Fax: 0361 655-7777

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2015

    Technisch geändert am 17.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich

    • der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie
    • der Eignung der Räume und Einrichtungen

    beizufügen.

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    • Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
    • Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

    Kosten

    Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu erlassenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 3).

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    • Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
    • Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
    • Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten
    • Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
    • Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
    • Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024