Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach Terminvereinbarung: Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: tiefbau@neustadtanderorla.de
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022
Stichwörter
Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Telekommuniktationslinie, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Gas, Strom, Sondernutzung