Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Hochbau und Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-504(Fachbereichsleitung Hochbau und Tiefbau)
Telefon Festnetz: 03693 454-549(Sekretariat Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen)
E-Mail: bauamt@meiningen.de
E-Mail: zpost@stadtmeiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022
Stichwörter
Gas, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Sondernutzungserlaubnis, Telekommuniktationslinie, Strom, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung