Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.
Kontakt
Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Greußen: Sondernutzungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
- Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Clingen, der Stadt Greußen, der Stadt Großenehrich, der Gemeinde Niederbösa, der Gemeinde Oberbösa, der Gemeinde Topfstedt, der Gemeinde Trebra, der Gemeinde Wasserthaleb en und der Gemeinde Westgreußen
- Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Clingen, der Stadt Greußen, der Stadt Großenehrich, der Gemeinde Niederbösa, der Gemeinde Oberbösa, der Gemeinde Topfstedt, der Gemeinde Trebra, der Gemeinde Wasserthaleben und der Gemeinde Westgreußen
- Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Clingen, der Stadt Greußen, der Stadt Großenehrich, der Gemeinde Niederbösa, der Gemeinde Oberbösa, der Gemeinde Topfstedt, der Gemeinde Trebra, der Gemeinde Wasserthaleb en und der Gemeinde Westgreußen
- Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Clingen, der Stadt Greußen, der Stadt Großenehrich, der Gemeinde Niederbösa, der Gemeinde Oberbösa, der Gemeinde Topfstedt, der Gemeinde Trebra, der Gemeinde Wasserthaleben und der Gemeinde Westgreußen
Rechtsbehelf
Hinweise für Greußen: Sondernutzungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
In der Entscheidung der Verwaltungsbehörde wird auf den statthaften Rechtsbehelf verwiesen.
In der Entscheidung der Verwaltungsbehörde wird auf den statthaften Rechtsbehelf verwiesen.
Kosten
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022
Metainformation
- Ursprungsportal: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
- Ursprungsportal: Sondernutzungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in Greußen
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