Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Untergelgen
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
Linie:- Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Thiel (Mitarbeiterin zur Überwachung des ruhenden Verkehrs, Vollzugsdienstkraft)
Herr Pätz (Sachbearbeiter Ordnungsamt und Feuerwehr)
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechte Toilette
Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022
Stichwörter
Gas, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Sondernutzungserlaubnis, Telekommuniktationslinie, Strom, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung