Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

    Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    Fax: 03691 670-819

    E-Mail: ordnungsamt@eisenach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
    • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Telekommuniktationslinie, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Strom, Gas, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English