Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

    Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    37339 Teistungen

    Öffnungszeiten

    Montag 9.00-12.00 Uhr Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036071 84639

    Fax: 036071 96258

    E-Mail: info@lindenberg-eichsfeld.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2010 (von: Müller, Stefanie)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Abel, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
    • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)