Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

    Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt (Sondernutzung), bedarf der Erlaubnis.

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 0361 655-7777

    Telefon Festnetz: 0361 655-7820

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Kohlhoff (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7817

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Förster (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7833

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Schröder (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7835

      E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de

    • Frau Ließ (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7820

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Schneider (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7837

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Frau Oppermann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7815

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Frau Langhammer (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7828

    • Frau Andreß (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7803

    Internet

    Formulare

    Sondernutzung: Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Antragsunterlagen mit genauen Angaben zum Zeitraum, zur Größe der Fläche und zur Länge und Tiefe der Aufbauten
    • Stadtgrundkarte im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung der in Anspruch nehmenden Fläche
    • Foto oder Prospekte der zur Aufstellung vorgesehenen Aufbauten bzw. Beschreibung, eventuell Faltblätter (Prospekte) des Informationsthemas
    • Maßstabsgerechte Skizze oder Lageplan der Örtlichkeit (mit Eintragung bereits vorhandener Einbauten, Stadtmobiliar etc.)

    Formulare

    Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
    • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung (Mindestgebühr 50,00 EUR) und Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (Gebührenrahmen von 5,00 EUR - 50.000,00 EUR)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    Bitte beachten Sie auch

    • Merkblatt 1 zu Wirtschaftsgärten, Bratständen und Imbisswagen

    • Merkblatt 2 zu Informationsständen

    • Merkblatt 3 zu Warenpräsentationen vor Geschäften

    • Merkblatt 4 zu Werbeaufstellern, Promotion vor Ladengeschäften

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Telekommuniktationslinie, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Strom, Gas, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English