Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt (Sondernutzung), bedarf der Erlaubnis.
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt (Sondernutzung), bedarf der Erlaubnis.
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Formulare
Sondernutzung: Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Antragsunterlagen mit genauen Angaben zum Zeitraum, zur Größe der Fläche und zur Länge und Tiefe der Aufbauten
- Stadtgrundkarte im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung der in Anspruch nehmenden Fläche
- Foto oder Prospekte der zur Aufstellung vorgesehenen Aufbauten bzw. Beschreibung, eventuell Faltblätter (Prospekte) des Informationsthemas
- Maßstabsgerechte Skizze oder Lageplan der Örtlichkeit (mit Eintragung bereits vorhandener Einbauten, Stadtmobiliar etc.)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Antragsunterlagen mit genauen Angaben zum Zeitraum, zur Größe der Fläche und zur Länge und Tiefe der Aufbauten
- Stadtgrundkarte im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung der in Anspruch nehmenden Fläche
- Foto oder Prospekte der zur Aufstellung vorgesehenen Aufbauten bzw. Beschreibung, eventuell Faltblätter (Prospekte) des Informationsthemas
- Maßstabsgerechte Skizze oder Lageplan der Örtlichkeit (mit Eintragung bereits vorhandener Einbauten, Stadtmobiliar etc.)
Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung (Mindestgebühr 50,00 EUR) und Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (Gebührenrahmen von 5,00 EUR - 50.000,00 EUR)
Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung (Mindestgebühr 50,00 EUR) und Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (Gebührenrahmen von 5,00 EUR - 50.000,00 EUR)
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Bitte beachten Sie auch
-
Merkblatt 1 zu Wirtschaftsgärten, Bratständen und Imbisswagen
-
Merkblatt 2 zu Informationsständen
-
Merkblatt 3 zu Warenpräsentationen vor Geschäften
-
Merkblatt 4 zu Werbeaufstellern, Promotion vor Ladengeschäften
Bitte beachten Sie auch
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Merkblatt 1 zu Wirtschaftsgärten, Bratständen und Imbisswagen
-
Merkblatt 2 zu Informationsständen
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Merkblatt 3 zu Warenpräsentationen vor Geschäften
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Merkblatt 4 zu Werbeaufstellern, Promotion vor Ladengeschäften
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.02.2022
Metainformation
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- Ursprungsportal: Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum in Erfurt
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