Lebensmittelsicherheit

    Fleischverarbeitung: Zulassung

    Beschreibung

    Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung.

    Voraussetzungen

    • Die gesetzlichen Bestimmungen über die Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie über Tiergesundheit und Tierschutz sind erfüllt.
    • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Lebensmittelunternehmer die erforderliche Zuverlässigkeit für die Führung des Betriebes nicht besitzt.

    Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.

    Keine Zulassung benötigen Einzelhandelsunternehmen, wie beispielsweise handwerkliche Fleischereien ohne Schlachtung oder Gaststätten, die nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale (d.h. nicht weiter als 100 km entfernt gelegene) Einzelhandelsunternehmen abgeben.

    Zuständigkeit

    Grundsätzlich ist in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Zulassungsbehörde.

    Abweichend davon sind Betriebe, die wöchentlich weniger als 5 Tonnen Fleisch zerlegen bzw. weniger als 7,5 Tonnen Fleischerzeugnisse, Hackfleisch oder Fleischzubereitungen herstellen, durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zuzulassen.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3815200

    Fax: 0361 57-3815720

    E-Mail: abteilung2@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2016 (von: Meyer, Verena)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Kirchner, Stefanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03672 823-735

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-slf.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2007 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Demuth, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind

    • ein Betriebsspiegel,
    • ein Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
      • der Material- und Personalfluss sowie
      • die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
        (im Falle handwerklich strukturierter Betriebe: Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist) und
    • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers

    beizufügen.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos gestellt werden, er kann jedoch ohne die oben aufgeführten Anlagen nicht abschließend bearbeitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zulassung muss ausreichend lange (möglichst drei Monate) vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden, da die Tätigkeit nicht ohne die erteilte Zulassung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand fallen nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zwischen 120,00 und 900,00 Euro Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch andere Tätigkeiten als die Verarbeitung von Fleisch, die einen Umgang mit Lebensmitteln tierischer Herkunft erfordern, wie beispielsweise Käseherstellung oder Großhandel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, sind grundsätzlich zulassungspflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)