Lebensmittelsicherheit

    Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere und
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Hinweise für Weimar: Hinweis zur Probenabgabe

    Die Probenannahme erfolgt täglich ab 07:30 Uhr und muss bis 10:00 Uhr im Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Weimar abgegeben sein.

    Untersuchungen erfolgen Montag, Dienstag und Donnerstag im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Weimarer Land. 

    Die Probenannahme erfolgt täglich ab 07:30 Uhr und muss bis 10:00 Uhr im Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Weimar abgegeben sein.

    Untersuchungen erfolgen Montag, Dienstag und Donnerstag im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Weimarer Land. 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Schlachtung erfolgen soll.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postanschrift

    99401 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-851

    Fax: 03643 762-850

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Starke, Laura)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hausschlachtungen für den ausschließlich eigenen, privaten häuslichen Bedarf sind rechtzeitig (es sollten mindestens 2 Werktage sein) vor der geplanten Schlachtung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der zuständigen amtlichen Tierärzte oder Fachassistenten erfolgt über die Landratsämter oder Gemeindeverwaltungen.

    Bei Notschlachtungen ist in jedem Fall sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen, der das verunglückte Tier vor der Schlachtung untersucht. Anschließend ist unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einzubinden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand. Sie beträgt bei Einzeltierschlachtungen zwischen 5,00 und 53,00 Euro (Stand 18.11.2009).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
    Bei Geflügel und Hasentieren bestehen Ausnahmen für selbstschlachtende Erzeugerbetriebe, die sich nach der Zahl der pro Jahr geschlachteten Tiere richten und die bei der zuständigen Behörde zu erfragen sind.  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.06.2011

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)