Lebensmittelsicherheit

    Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere und
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Schlachtung erfolgen soll.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen

    Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von

    Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und

    Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung

    (Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von

    Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung

    lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch

    Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit

    Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung

    bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von

    Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,

    Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 68

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0365 838-3575

    Telefon Festnetz: 0365 838-3571

    E-Mail: veterinaerdienst@gera.de

    Internet

    Formulare

    Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 8 zu § 12 Abs. 1)
    Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 7 zu § 10 Abs. 1)

    Weitere Informationen

    Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Hausschlachtungen für den ausschließlich eigenen, privaten häuslichen Bedarf sind rechtzeitig (es sollten mindestens 2 Werktage sein) vor der geplanten Schlachtung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der zuständigen amtlichen Tierärzte oder Fachassistenten erfolgt über die Landratsämter oder Gemeindeverwaltungen.

    Bei Notschlachtungen ist in jedem Fall sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen, der das verunglückte Tier vor der Schlachtung untersucht. Anschließend ist unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einzubinden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand. Sie beträgt bei Einzeltierschlachtungen zwischen 5,00 und 53,00 Euro (Stand 18.11.2009).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
    Bei Geflügel und Hasentieren bestehen Ausnahmen für selbstschlachtende Erzeugerbetriebe, die sich nach der Zahl der pro Jahr geschlachteten Tiere richten und die bei der zuständigen Behörde zu erfragen sind.  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English