Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere und
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Hinweise für Erfurt: Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen sowie anderen Tierarten
Hinweise für Erfurt: Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gewerbliche Schlachtung, Hausschlachtung, Not- und Krankschlachtung
Hinweise für Erfurt: Fleischuntersuchung, erlegtes Wild
Hinweise für Erfurt: Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Schlachtung erfolgen soll.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fleischhygiene
Adresse
Hausanschrift
Stadtmuseum/Kaisersaal
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Stadtmuseum/Kaisersaal
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
E-Mail: Veterinaeramt@erfurt.de
Telefon Festnetz: 0361 655-1380
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Fristen
Hausschlachtungen für den ausschließlich eigenen, privaten häuslichen Bedarf sind rechtzeitig (es sollten mindestens 2 Werktage sein) vor der geplanten Schlachtung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der zuständigen amtlichen Tierärzte oder Fachassistenten erfolgt über die Landratsämter oder Gemeindeverwaltungen.
Bei Notschlachtungen ist in jedem Fall sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen, der das verunglückte Tier vor der Schlachtung untersucht. Anschließend ist unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einzubinden.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand. Sie beträgt bei Einzeltierschlachtungen zwischen 5,00 und 53,00 Euro (Stand 18.11.2009).
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Bei Geflügel und Hasentieren bestehen Ausnahmen für selbstschlachtende Erzeugerbetriebe, die sich nach der Zahl der pro Jahr geschlachteten Tiere richten und die bei der zuständigen Behörde zu erfragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.06.2011
Metainformation
- Ursprungsportal: Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Ursprungsportal: Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen sowie anderen Tierarten in Erfurt
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- Ursprungsportal: Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gewerbliche Schlachtung, Hausschlachtung, Not- und Krankschlachtung in Erfurt
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- Ursprungsportal: Fleischuntersuchung, erlegtes Wild in Erfurt
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- Ursprungsportal: Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung in Erfurt
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