Rundfunk privater Veranstalter Zulassung

    Rundfunk Betrieb - Zulassung

    Beschreibung

    Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie eine Zulassung nach Landesrecht. Für Sendungen, die

    • im örtlichen Bereich einer öffentlichen Veranstaltung und im zeitlichen Zusammenhang damit veranstaltet und verbreitet werden oder
    • für Einrichtungen angeboten werden, nur dort empfangen werden können und im funktionellen Zusammenhang mit den in diesen Einrichtungen zu erfüllenden Aufgaben stehen

    ist ein vereifachtes Zulassungsverfahren möglich.

    Sendungen für eine beschränkte Anzahl von Wohneinheiten oder Sendungen in Einrichtungen, die sich auf ein Gebäude oder einen zusammengehörenden Gebäudekomplex beschränken, bedürfen keiner Zulassung.
    Eine Zulassung für bundesweit verbreiteten Rundfunk darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

    • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
    • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
    • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
    • als Vereinigung nicht verboten ist,
    • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
    • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

    Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesmedienanstalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steigerstraße 10

    99096 Erfurt

    Postfachadresse

    Postfach 900361

    99106 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 21177-55

    Telefon Festnetz: 0361 21177-0

    E-Mail: mail@tlm.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden

    • ein Antrag, der
      • die Rundfunkart und
      • die Programmkategorie,
      • die Programmdauer,
      • die Übertragungstechnik,
      • das vorgesehene Verbreitungsgebiet und
      • die Finanzierungsform enthält sowie
    • ein Programmschema und
    • ein Finanzierungsplan.

    Darüber hinaus wird bei Privatpersonen ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.

    Unternehmen müssen zusätzlich polizeiliche Führungszeugnisse für ihre satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vertreter sowie einen Gesellschaftsvertrag vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch bei der Thüringer Landesmedienanstalt erheben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gestaffelt nach der Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung fallen Kosten zwischen 125,00 Euro und 12.500,00 Euro.

    Bei bundesweiten Fernsehveranstaltern liegen die Kosten bei 100.000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ob ein elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, stellt die zuständige Landesmedienanstalt im Einvernehmen mit allen Landesmedienanstalten fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English