Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .
Online-Dienste
- Bad Liebenstein
- Barchfeld-Immelborn
- Eisenach
- Erfurt
- Gemeindeverband Bad Salzungen, Stadt (Kreis Wartburgkreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Dermbach (Kreis Wartburgkreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Geisa, Stadt (Kreis Wartburgkreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Hainich-Werratal (Kreis Wartburgkreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Neustadt an der Orla, Stadt (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Ruhla, Stadt (Kreis Wartburgkreis, Thüringen)
- Gera
- Gerstungen
- Hörselberg-Hainich
- Jena
- Krayenberggemeinde
- Kreis Altenburger Land (Thüringen)
- Kreis Eichsfeld (Thüringen)
- Kreis Gotha (Thüringen)
- Kreis Greiz (Thüringen)
- Kreis Hildburghausen (Thüringen)
- Kreis Ilm-Kreis (Thüringen)
- Kreis Kyffhäuserkreis (Thüringen)
- Kreis Nordhausen (Thüringen)
- Kreis Saale-Holzland-Kreis (Thüringen)
- Kreis Saale-Orla-Kreis (Thüringen)
- Kreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen)
- Kreis Schmalkalden-Meiningen (Thüringen)
- Kreis Sömmerda (Thüringen)
- Kreis Sonneberg (Thüringen)
- Kreis Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen)
- Kreis Weimarer Land (Thüringen)
- Suhl
- Treffurt
- Unterbreizbach
- Vacha
- Weimar
- Werra-Suhl-Tal
- Wutha-Farnroda
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Reisegewerbekarte
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021