Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben - Erlaubnis / Bewilligung

    Wenn Sie Fähren- und Schiffahrtsanlagen errichten, betreiben oder Änderungen vornehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

    • Häfen und Umschlagplätzen,
    • Anlegestellen und
    • Fähren

    benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 17

    07607 Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2009

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 17

    07607 Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2009

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024