Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben - Erlaubnis / Bewilligung
Wenn Sie Fähren- und Schiffahrtsanlagen errichten, betreiben oder Änderungen vornehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen,
- Anlegestellen und
- Fähren
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03672 823-829
Fax: 03671 823-370
E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de
E-Mail: naturschutz@kreis-slf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen