Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben - Erlaubnis / Bewilligung

    Wenn Sie Fähren- und Schiffahrtsanlagen errichten, betreiben oder Änderungen vornehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

    • Häfen und Umschlagplätzen,
    • Anlegestellen und
    • Fähren

    benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Für Stadtilm wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de