Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen
Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franke (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7810
Frau Sienel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7807
Frau Schilling (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7804
Frau Schenk (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7821
Frau Kallenbach (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7816
Frau Lange-Dittmar (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7811
Frau Trüpschuch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7824
Frau Schuchardt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7814
Frau Ködteritzsch (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 0361 655-7831
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Internet
Formulare
Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung Pfandleihgewerbe
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
- Wohnsitz in Deutschland:
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
- Wohnsitz in Deutschland:
- Versicherungsnachweis
- Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Stellungnahme vom zuständigen Amtsgericht, Abt. Insolvenz und Abt. Zwangsvollstreckung (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Nachweis über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
Voraussetzungen
Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.
- Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
- Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
- Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
- Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.
Die Erlaubnis wird versagt, wenn:
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
50,00 - 1.000,- EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
- Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.
- Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers ist in der gesamten Bundesrepublik gültig.
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Bemerkungen
Ein/e Pfandleiher/in kann gleichzeitig im Besitz einer Versteigerungserlaubnis sein und umgekehrt. Sie/Er darf die Versteigerung aber selbst nicht vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 16.02.2022
Stichwörter
Pfandleiher, Geschäft eines Pfandleihers, Geschäft eines Pfandvermittlers