Pfandleihgewerbe Erlaubnis

    Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
     
    Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

    Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

    Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7810

    Fax: 0361 655-7809

    E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Franke (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7810

      E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    • Frau Sienel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7807

    • Frau Schilling (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7804

    • Frau Schenk (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7821

    • Frau Kallenbach (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7816

    • Frau Lange-Dittmar (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7811

    • Frau Trüpschuch (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7824

    • Frau Schuchardt (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7814

    • Frau Ködteritzsch (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7831

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung Pfandleihgewerbe

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
    • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
      • Wohnsitz in Deutschland: 
        • Führungszeugnis
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
      • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
      • Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
    • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten 
      • Wohnsitz in Deutschland: 
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
    • Versicherungsnachweis
    • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Stellungnahme vom zuständigen Amtsgericht, Abt. Insolvenz und Abt. Zwangsvollstreckung (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
    • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
    • Nachweis über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten
    • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

    • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
    • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
    • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
    • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

    Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

    • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
    • Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

    50,00 - 1.000,- EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
    • Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.
    • Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers ist in der gesamten Bundesrepublik gültig.

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

    • Fax: 0361 655-7777 oder
    • E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Bemerkungen

    Ein/e Pfandleiher/in kann gleichzeitig im Besitz einer Versteigerungserlaubnis sein und umgekehrt. Sie/Er darf die Versteigerung aber selbst nicht vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandleiher, Geschäft eines Pfandleihers, Geschäft eines Pfandvermittlers

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de