Naturschutz: Eingriff in Natur und Landschaft - Genehmigung
Eingriffe in die Natur und Landschaft dürfen nur nach der vorherigen Genehmigung durchgeführt werden.
Beschreibung
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Nicht als Eingriffe gelten:
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gemäß der guten fachlichen Praxis und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen von vertraglichen Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden oder von öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Zuständigkeit
In der Regel erfolgt die Genehmigung von Eingriffen durch die für das jeweilige Vorhaben zuständige Behörde im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Beispiel: Wird eine Baugenehmigung beantragt, ist im Genehmigungsbescheid bereits die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung enthalten.
Ist für einen Eingriff in Natur und Landschaft die Zuständigkeit einer anderen Behörde nicht gegeben, entscheidet die untere Naturschutzbehörde. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt.
Bei größeren Vorhaben, wie etwa dem Bau von Bundesfernstraßen oder kreisübergreifenden Stromleitungen, kann auch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig sein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Lobenstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hintereingang Rathaus Topfmarkt
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte melden SIe sich telefonisch oder per email an.
Kontakt
Internet
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Umwelt Naturschutz/ TÖB
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Fachdienst Umwelt Naturschutz
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 35 - Eingriffe, Landschaftsplanung, Biotopverbund
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.
Formulare
Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Genehmigungsbescheid enthält grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Fristen
Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der ThürAllgVwKostO.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020