Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Naturschutz: Eingriff in Natur und Landschaft - Genehmigung

    Eingriffe in die Natur und Landschaft dürfen nur nach der vorherigen Genehmigung durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

    Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.

    Nicht als Eingriffe gelten:

    • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gemäß der guten fachlichen Praxis und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
    • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen von vertraglichen Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden oder von öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung.

    Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

    Zuständigkeit

    In der Regel erfolgt die Genehmigung von Eingriffen durch die für das jeweilige Vorhaben zuständige Behörde im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Beispiel: Wird eine Baugenehmigung beantragt, ist im Genehmigungsbescheid bereits die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung enthalten.

    Ist für einen Eingriff in Natur und Landschaft die Zuständigkeit einer anderen Behörde nicht gegeben, entscheidet die untere Naturschutzbehörde. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt.

    Bei größeren Vorhaben, wie etwa dem Bau von Bundesfernstraßen oder kreisübergreifenden Stromleitungen, kann auch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig sein.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Bonnet-Weg 1

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de

    De-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de

    Telefon Festnetz: 03628 738-661

    Fax: 03628 738-664

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2019 (von: Ilmkreis, Ikiss)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Ilmkreis, Ikiss)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 35 - Eingriffe, Landschaftsplanung, Biotopverbund

    Adresse

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Göschwitzer Straße 41

    07745 Jena

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.

    Formulare

    Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Genehmigungsbescheid enthält grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Fristen

    Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der ThürAllgVwKostO.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)