Buchmacher Erlaubnis

    Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erteilt.

    Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.

    Die Erlaubnis wird erteilt für:

               die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und

               die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-357

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. Polizeiliches Führungszeugnis
    2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    3. Kopie des Personalausweises
    4. Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle
    5. Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z. B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)
    6.  Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)

    Formulare

    • formloser schriftlicher Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Die Einreichung des formlosen Antrags beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, erfolgt postalisch.

    Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

    Kosten

    • für Buchmacher 288,00 Euro

    • für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Wetterlaubnis, Pferderennen, Wettbüro, Wetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English