Buchmacher Erlaubnis

    Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erteilt.

    Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.

    Die Erlaubnis wird erteilt für:

    •           die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und

    •           die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. Polizeiliches Führungszeugnis
    2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    3. Kopie des Personalausweises
    4. Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle
    5. Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z. B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)
    6.  Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)

    Formulare

    • formloser schriftlicher Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Die Einreichung des formlosen Antrags beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, erfolgt postalisch.

    Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

    Kosten

    • für Buchmacher 288,00 Euro

    • für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 15.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Wettbüro, Pferderennen, Wetterlaubnis, Wetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024