Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erteilt.
Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.
Die Erlaubnis wird erteilt für:
• die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
• die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.
zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
-
schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Personalausweises
- Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle
- Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z. B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)
- Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)
Formulare
- formloser schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
- Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (LandEForstWZustV TH 2004)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Verfahrensablauf
Die Einreichung des formlosen Antrags beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, erfolgt postalisch.
Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Kosten
-
für Buchmacher 288,00 Euro
- für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 15.10.2021