Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.
Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.
Die Erlaubnis wird erteilt für:
die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: +49 361 574041-357
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Polizeiliches Führungszeugnis
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
3. Kopie Personalausweis
4. Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle
5. Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z.B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)
6. Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)
Formulare
Formloser schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Verfahrensablauf
Einreichung des formlosen Antrags bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 postalisch.
Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit, sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2 - 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Kosten
-
für Buchmacher 288,00 Euro
- für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 21 am 15.10.2021
Stichwörter
Wetterlaubnis, Pferderennen, Wetten, Wettbüro