• Ronneburg (Landkreis Greiz, Thüringen)
Bootszeugnis Erteilung

Boote (Vermietung) - Bootszeugnis

Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Beschreibung

Wenn Sie Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen, benötigen Sie für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn

  • das Wasserfahrzeug seine Eigenschaft als Sportboot im Sinne dieser Verordnung verliert oder wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind oder
  • das Sportboot mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung oder zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung vermietet wird.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Wasser- und Schifffahrtsamt, in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.

Sie können sich auch an das für das Gewässer zuständige Landratsamt wenden.

Ansprechpartner

Für Ronneburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Das Bootszeugnis wird auf die Dauer von zwei Jahren, bei Werftneubauten auf die Dauer von drei Jahren, befristet. Eine anschließende Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024