Bootszeugnis Erteilung

    Boote (Vermietung) - Bootszeugnis

    Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen, benötigen Sie für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

    Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

    Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn

    • das Wasserfahrzeug seine Eigenschaft als Sportboot im Sinne dieser Verordnung verliert oder wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind oder
    • das Sportboot mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung oder zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung vermietet wird.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Wasser- und Schifffahrtsamt, in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.

    Sie können sich auch an das für das Gewässer zuständige Landratsamt wenden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-850

    Telefon Festnetz: 03644 540-0

    E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Landratsamt Weimarer Land

    Empfänger: Landratsamt Weimarer Land

    IBAN: DE03 8205 1000 0501 0039 16

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Bootszeugnis wird auf die Dauer von zwei Jahren, bei Werftneubauten auf die Dauer von drei Jahren, befristet. Eine anschließende Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English