Boote (Vermietung) - Bootszeugnis
Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
Beschreibung
Wenn Sie Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen, benötigen Sie für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn
- das Wasserfahrzeug seine Eigenschaft als Sportboot im Sinne dieser Verordnung verliert oder wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind oder
- das Sportboot mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung oder zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung vermietet wird.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Wasser- und Schifffahrtsamt, in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.
Sie können sich auch an das für das Gewässer zuständige Landratsamt wenden.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land
Aktuelles
Wir sind für Sie da! Die Aufgaben einer Kreisverwaltung sind vielfältig. Von A wie Abfall bis Z wie Zulassung helfen wir Ihnen gern im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bei der Erledigung Ihrer Anliegen und Anfragen. Mit unserem Informationsangebot machen wir unsere Arbeit transparent und bieten Ihnen einen zuverlässigen Service, mit dem Sie einfach und schnell den richtigen Ansprechpartner in unserer Behörde finden. Wie bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten um mit uns Kontakt aufzunehmen, sei es per Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular oder einem vorab vereinbarten persönlichen Gespräch. Nutzen Sie bitte auch unser digitales Verwaltungsportal für Online-Terminvergaben und elektronische Antragsverfahren auf unserer Webseite www.weimarerland.de .
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Landratsamt Weimarer Land
Empfänger: Landratsamt Weimarer Land
IBAN: DE03 8205 1000 0501 0039 16
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Bootszeugnis wird auf die Dauer von zwei Jahren, bei Werftneubauten auf die Dauer von drei Jahren, befristet. Eine anschließende Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen