• Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Beschreibung

Eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe wird nur erteilt, wenn Sie an einer IHK-Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten teilgenommen haben. Diese umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen. Die Kenntnisse werden durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Diese Unterrichtungspflicht gilt für Bewachungsunternehmer sowie Wachpersonal. Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, als Ladendetektive, in Diskotheken oder für Kontrollgänge an anderen öffentlichen Orten reicht eine Unterrichtung nicht aus.Hierfür müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse

Hausanschrift

Arnstädter Str. 34

99096 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 90 01 55

99104 Erfurt

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 3484-0

Fax: 0361 3485-950

E-Mail: info@erfurt.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.01.2010

Technisch geändert am 29.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

Formulare

- Formulare: Das Anmeldeformular für die Unterrichtung stellt Ihnen die IHK zur Verfügung.

- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

- Schriftformerfordernis: nein

- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

Voraussetzungen

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruchsverfahren

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

Fristen

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Hinweise (Besonderheiten)

An einer 80-stündigen Unterrichtung müssen teilnehmen:

  • Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbstständige ausüben wollen
  • selbstständige Bewachungsgewerbetreibende, denen die Erlaubnis nach dem 01.12.1991 erteilt wurde
  • bei juristischen Personen: die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer), soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt betraut sind und diese Aufgaben nach dem 01.12.1991 übernommen haben
  • Betriebsleiter, wenn sie in dieser Funktion erst nach dem 01.12.1991 tätig geworden sind

     

An einer 40-stündigen Unterrichtung müssen teilnehmen:

  • Unselbstständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben übernehmen werden sollen, sofern sie nicht am 31.03.1996 bei einem Bewachungsunternehmen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 10.09.2021

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 13.01.2025

Stichwörter

Wachpersonal, Bewachungsgewerbe, Bewacherregister, Sicherheitskraft, § 34a GewO, Bewachung, Unterrichtung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024