Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgberg 5

    04626 Posterstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Für das Einwohnermeldeamt bitten wir um Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034496 23014

    Fax: 034496 23023

    E-Mail: ordnungsamt@vg-sprottental.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2010 (von: Susanne Baum)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Zetzsche, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberes Sprottental: Bestattungen

    Die jeweiligen Satzungen können unter www.vg-sprottental.de unter der Rubrik: Verwaltung - Satzung eingesehen werden.

    Die jeweiligen Satzungen können unter www.vg-sprottental.de unter der Rubrik: Verwaltung - Satzung eingesehen werden.

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)