Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Hinweise für Grammetal: Friedhof

    Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:

    • Bechstedtstraß
    • Daasdorf a.B.
    • Eichelborn
    • Hayn
    • Hopfgarten
    • Isseroda
    • Mönchenholzhausen
    • Niederzimmern
    • Obergrunstedt
    • Obernissa
    • Ottstedt a.B.
    • Sohnstedt
    • Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
    • Ulla

    Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:

    • Nohra
    • Utzberg

    Kontakt: 

    Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
    99428 Niederzimmern
    Auf dem Sand 23
    036203 50212
    036203 71704
    behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
    www.kirchenkreis-weimar.de

    Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:

    • Bechstedtstraß
    • Daasdorf a.B.
    • Eichelborn
    • Hayn
    • Hopfgarten
    • Isseroda
    • Mönchenholzhausen
    • Niederzimmern
    • Obergrunstedt
    • Obernissa
    • Ottstedt a.B.
    • Sohnstedt
    • Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
    • Ulla

    Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:

    • Nohra
    • Utzberg

    Kontakt: 

    Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
    99428 Niederzimmern
    Auf dem Sand 23
    036203 50212
    036203 71704
    behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
    www.kirchenkreis-weimar.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 19

    99428 Isseroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag  07:30 - 10:30 Uhr  

    Kontakt

    Weitere Informationen

    nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2010

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gemeinde Grammetal - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 19

    99428 Isseroda

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag  07:30 - 10:30 Uhr  

    Formulare

    Zuteilung einer Grabstätte

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2012

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grammetal: Friedhof

    Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.

    Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.

    Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.

    Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grammetal: Friedhof

    Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:

    • Nohra
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
    • Utzberg
      • Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg

    Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.

    Der Kirchliche Friedhof in Troistedt wurde zum 01.01.2019 in Trägerschaft der Gemeinde Troistedt übernommen

    Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:

    • Nohra
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
    • Utzberg
      • Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg

    Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.

    Der Kirchliche Friedhof in Troistedt wurde zum 01.01.2019 in Trägerschaft der Gemeinde Troistedt übernommen

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Eintritt des Todes, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024