Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung
Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.
Beschreibung
Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).
Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.
Hinweise für Grammetal: Friedhof
Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:
- Bechstedtstraß
- Daasdorf a.B.
- Eichelborn
- Hayn
- Hopfgarten
- Isseroda
- Mönchenholzhausen
- Niederzimmern
- Obergrunstedt
- Obernissa
- Ottstedt a.B.
- Sohnstedt
- Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
- Ulla
Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:
- Nohra
- Utzberg
Kontakt:
Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
99428 Niederzimmern
Auf dem Sand 23
036203 50212
036203 71704
behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
www.kirchenkreis-weimar.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Isseroda Schloßgasse
Linie:- Bus: 233
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: * Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 * nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Internet
Weitere Informationen
nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!
Stichwörter
Ordnungsamt
Gemeinde Grammetal - Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Isseroda Schloßgasse
Linie:- Bus: 233
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: * Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 * nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Scharf (Sachgebietsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3643 831140
Fax: +49 3643 831130
Telefon mobil: +49 174 3343110
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Frau Ehrhard (Mitarbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3643 831141
Telefon mobil: +49 174 3343111
Fax: +49 3643 831130
E-Mail: friedhofsamt@grammetal.de
Internet
Formulare
Zuteilung einer Grabstätte
erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grammetal: Friedhof
Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.
Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.
Fristen
Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.
Kosten
Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.
Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grammetal: Friedhof
Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:
- Nohra
- Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
- Utzberg
- Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg
Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.
Der Kirchliche Friedhof in Troistedt wurde zum 01.01.2019 in Trägerschaft der Gemeinde Troistedt übernommen
Unterstützende Institutionen
Bestattungsinstitute
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Bestattung, Erdbestattung, Eintritt des Todes, Feuerbestattung