Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung
Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.
Beschreibung
Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).
Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.
Hinweise für Feldstein: Bestattung
Für Bestattungen auf Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden der VG Feldstein wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der VG Feldstein.
Für Bestattungen auf Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden der VG Feldstein wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der VG Feldstein.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.
Kosten
Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.
Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.
Hinweise für Feldstein: Bestattung
Die Gebühren für eine Bestattung richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung des jeweiligen Trägers des Friedhofes (Gemeinde) Die jeweilige Satzung finden Sie unter nachfolgenden LINK
Die Gebühren für eine Bestattung richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung des jeweiligen Trägers des Friedhofes (Gemeinde) Die jeweilige Satzung finden Sie unter nachfolgenden LINK
Unterstützende Institutionen
Bestattungsinstitute
Gültigkeitsgebiet
Thüringen