Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt An der Schmücke - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bahnhof 43

    06577 An der Schmücke

    Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof Heldrungen

    Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda

    Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern

    Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen

    Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034673 72-21

    Fax: 034673 72-15

    E-Mail: friedhof@anderschmuecke.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt An der Schmücke

    Empfänger: Stadt An der Schmücke

    IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83

    BIC: HELADEF1KYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2019 (von: Lange, Karsten)

    Technisch geändert am 07.08.2019 (von: Lange, Karsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)