Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 22

    36448 Bad Liebenstein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
      Linien:
      • Bus: 42
      • Bus: 196
      • Bus: 192
      • Bus: 140
      • Bus: 41
      • Bus: 195
      • Bus: 43
      • Bus: 190

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36961 361-20

    Telefon Festnetz: +49 36961 361-22

    Telefon Festnetz: +49 36961 361-34

    E-Mail: thiel@bad-liebenstein.de

    E-Mail: hein@bad-liebenstein.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Bestattung, Erdbestattung, Eintritt des Todes, Feuerbestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English