Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten Errichtung

    Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

    Zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen eingerichtet

    Beschreibung

    Auf der Grundlage von § 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Thüringer Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (ThürEinigstVO) sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet.

    Mit Hilfe der Einigungsstellen sollen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gütlich beendet werden. In Frage kommen insbesondere Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung.

    Darüber hinaus können Unterlassungsansprüche wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei den Einigungsstellen geltend gemacht werden.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (z.B. Wettbewerbsvereine), qualifizierte Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen (z.B. Verbraucherzentrale) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

    Zuständigkeit

    Antragsteller (einschließlich Handwerksbetriebe) wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer am Hauptsitz des Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: ausreichend vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Grüner Weg

    Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens sollte schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Der Antrag kann auch persönlich bei der Industrie- und Handelskammer zu Protokoll erklärt werden. Es sind darin etwaige Beweismittel anzugeben, die der Begründung des Antrages dienen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Insofern trägt jede Partei in der Regel nur die eigenen Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 22.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)