Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen eingerichtet
Beschreibung
Auf der Grundlage von § 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Thüringer Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (ThürEinigstVO) sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet.
Mit Hilfe der Einigungsstellen sollen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gütlich beendet werden. In Frage kommen insbesondere Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung.
Darüber hinaus können Unterlassungsansprüche wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei den Einigungsstellen geltend gemacht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (z.B. Wettbewerbsvereine), qualifizierte Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen (z.B. Verbraucherzentrale) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Zuständigkeit
Antragsteller (einschließlich Handwerksbetriebe) wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer am Hauptsitz des Unternehmens.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Industrie- und Handelskammer
Empfänger: Industrie- und Handelskammer
IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens sollte schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Der Antrag kann auch persönlich bei der Industrie- und Handelskammer zu Protokoll erklärt werden. Es sind darin etwaige Beweismittel anzugeben, die der Begründung des Antrages dienen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Insofern trägt jede Partei in der Regel nur die eigenen Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 22.08.2018
Stichwörter
Schiedsstelle, schlichten, Konflikt, Streit, Schlichtung