Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr Bescheinigung

    Straßenpersonenverkehr - Fachkundebescheinigung beantragen

    Um ein Unternehmen zu eröffnen, das Personen auf der Straße befördert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen. Neben einer Prüfung kann dies auch durch eine leitende Tätigkeit im Personenverkehr oder den Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung geschehen.

    Beschreibung

    Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr (Bus-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen) benötigen Sie eine Genehmigung. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
 Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter/die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.

    Können Sie oder der Verkehrsleiter/die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die IHK eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4.12.1999 bis 3.12 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein. Das Ende der Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


    Außerdem kann die fachliche Eignung auch nachgewiesen werden durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden).

    Die fachliche Eignung kann alternativ nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).


    Hinweise für Erfurt: Personenbeförderung

    Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

    Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7810

    Fax: 0361 655-7809

    E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    Formulare

    Gewerbe: Antrag auf Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs nach Personenbeförderungsgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Arnstädter Str. 34

    99096 Erfurt

    Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Thür. Landtag/IHK Erfurt

    Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 90 01 55

    99104 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 3484-0

    Fax: 0361 3485-950

    E-Mail: info@erfurt.ihk.de

    Internet

    Version

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    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Bei Eignung durch Abschluss:

    Nachweis über die Abschlussprüfung

    Bei Eignung durch Berufserfahrung:

    Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten

    Hinweise für Erfurt: Personenbeförderung

    • vollständiges Antragsformular
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
    • Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
    • Sachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
    • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
    • Gesellschaftsvertrag
    • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
    • vollständiges Antragsformular
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
    • Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
    • Sachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
    • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
    • Gesellschaftsvertrag
    • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)

    Voraussetzungen

    Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:

    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
    • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

     Für Nachweis durch Berufserfahrung:

    • Für den Busverkehr: mindestens 10jährige leitende Tätigkeit in einem Busunternehmen
    • Für den Taxiverkehr: mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen
    • Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.

    Hinweise für Erfurt: Personenbeförderung

    25,00 - 1.465,00 EUR

    25,00 - 1.465,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Fachkundenachweis für den Taxen-, Mietwagen- oder gebündelten Bedarfsverkehr ist noch nicht abschließend bundeseinheitlich geregelt. Eine benötigte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit ohne Vorlage eines Fachkundenachweises für die genannten Verkehrsarten erteilt. Weiterführende Regelungen sind bei den Fahrerlaubnisbehörden zu erfragen.

    Hinweise für Erfurt: Personenbeförderung

    Fax: 0361 655-7777

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Fax: 0361 655-7777

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)