Prüfungen von Gefahrgutfahrern Durchführung

    Gefahrgutfahrerprüfung ablegen

    Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

    Beschreibung

    Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

    Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card) sein. Die Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung.

    Hierfür müssen Sie zunächst eine Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

    Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt. Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer Prüfung ab.

    Die Prüfungsdauer beträgt bei der:

    • Erstschulung 
      • Basiskurs 45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank 45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
      • Auffrischungsschulung 30 Minuten

    Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung (ADR-Card) hat eine Gültigkeit von 5 Jahren bezogen auf das Prüfungsdatum im Basiskurs. ADR-Bescheinigungen (ADR-Card) werden um 5 Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Fortbildung mit Prüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.

    Liegt die Fortbildung vor diesem Zeitpunkt, dann wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet. Die Fortbildungsschulung mit Prüfung muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen (ADR-Cards) aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: ausreichend vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grüner Weg
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
    • Prüfungsbogen
    • Niederschrift

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

    Voraussetzungen

    • Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
    • Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
    • Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

    Verfahrensablauf

    Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

    • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
    • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

    Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Für die Teilnahme an der Prüfung inklusive Ausstellung der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) wird eine Gebühr verlangt. Sie wird vom Lehrgangsveranstalter zusammen mit der Lehrgangsgebühr eingezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu. Bei einer nicht bestandenen Fortbildungsprüfung sind Wiederholungsprüfungen nur innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 03.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ADR-Schulungsbescheinigung, ADR-Schein, Aufbaukurs

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de