Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe

    Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

    Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

    Beschreibung

    Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

    Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein. 

    Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

    Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

    • Handwerkskammern,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände,
    • Kreditinstitute,
    • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

    Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie 
    hier finden:

    Zuständigkeit

    Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.

    Bei Fragen können Sie sich ebenfalls an die für den Hauptsitz ihres Unternehmens zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: 

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 4-8

    98527 Suhl

    Hauptgeschäftsstelle

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03681 362-100

    Telefon Festnetz: 03681 362-0

    E-Mail: info@suhl.ihk.de

    Internet

    Bankverbindung

    Industrie- und Handelskammer

    Empfänger: Industrie- und Handelskammer

    IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

    • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
    • Lebenslauf
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
      Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

    Generell empfiehlt sich die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum. 

    Formulare

    • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung"
    • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
    • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, d.h. Sie können davon voraussichtlich leben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine formalen Rechtsbehelfe möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

    Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
    • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
    • Oft ist es notwendig, der fachkundigen Stelle die Unterlagen vor dem Gespräch einzureichen.
    • Nach dem Gespräch erhalten Sie die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der fachkundigen Stelle über ggf. abweichende Verfahren.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.

    Kosten

    In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.

    Weitere Informationen

    Mehr zum Thema Gründungszuschuss und eine Möglichkeit Termine zu vereinbaren finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer finden Sie über den IHK-Zuständigkeitsfinder.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Stichwörter

    Stellungnahme, Existenzgründung, Fachkundige Stelle, Geschäftsplan prüfen, Gründungszuschuss, IHK, arbeitslos, Existenzgründer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de