Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis
Für die Erlaubnis der Ausübung einiger Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
Beschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grüner Weg
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 29.01.2020
Stichwörter
Bewachungsunternehmen, Sachkundeprüfung