Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung

    Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis

    Für die Erlaubnis der Ausübung einiger Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

    Beschreibung

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
    • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 29.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachkundeprüfung, Bewachungsunternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English