Ausbildungsvertrag eintragen
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.
Beschreibung
Dieses Verzeichnis führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Unternehmen, einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Grüner Weg
Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie
- Eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung
- Bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
- Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
Formulare
- Formulare: Antrag auf Eintragung
- Online-Verfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
Als Grundlage für die Verträge bieten die IHKs Vordrucke in verschiedenen Formaten an - Word, PDF und eine Online-gestützte Version.
Wurde der Vertrag wieder gelöst, muss das Unternehmen die Löschung des Vertrages bei der IHK veranlassen. Auch hierfür steht bei den meisten IHKs ein Formblatt im Internet zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.
- Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
- Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
- Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung
- Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.
- Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
- Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
- Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen
Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständig vorliegenden Unterlagen bekommen die Vertragspartner innerhalb von vier Wochen eine Eintragungsbestätigung.
Kosten
Die Eintragung ist für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig, nicht für den Auszubildenden. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen