Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung

    Für kostenpflichtige Gebäudeeinmessung müssen Sie eine/n zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) beauftragen.

    Beschreibung

    Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster gründet sich  auf örtliche Liegenschaftsvermessungen, Luftbildauswertungen oder Auswertungen sonstiger geeigneter Unterlagen. Die Luftbildauswertungen werden von Amts wegen durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) im Zyklus von 2 Jahren auf Grundlage aktueller Luftbilder für die Gebäudeeigentümer kostenfrei durchgeführt. Die Erfassung der Gebäude aus Luftbildern erfolgt ohne Bezug zu Flurstücksgrenzen.

    Für Gebäudeeigentümer, die z. B. die Einmessung eines Gebäudes mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze benötigen, besteht  die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Gebäudeeigentümer zur Beantragung einer kostenpflichtigen Gebäudeeinmessung besteht in Thüringen nicht.

    Zuständigkeit

    Gebäudeeinmessungen (kostenpflichtig) für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen.

    Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Artern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 10

    06556 Artern

    Behindertenparkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Öffentliche Parkplätze in der Wasserstraße

    Busbahnhof Artern

    Bus: Linie 480, 481, 482, 484, 490, 530

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich bei der Servicestelle in Haus 2 an. Einzig Haus 2 verfügt über einen Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574184-0

    Fax: 0361 574184-222

    E-Mail: poststelle.artern@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Stähr, Robin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

    Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

    Verfahrensablauf

    Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

    1.  Antragstellung

    2.  Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

    3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

    4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung (Gebäudeeinmessung) durch die Vermessungsstelle

    7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das TLBG zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

    8.  Erteilung der Kostenentscheidung für die Vorbereitung und Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

    8.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG

    9.  Die Eigentümer des von der Fortführung betroffenen Flurstücks erhalten vom TLBG einen Auszug aus dem Fortführungsnachweis (FN).

    10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster

    Kosten

    In Fällen einer kostenpflichtigen Beantragung der Einmessung von Gebäuden richten sich die Gebühren für die Durchführung einer antragsbezogenen örtlichen Gebäudeeinmessung nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG - R 2.2 am 07.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)