Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
Gebühren: nein
Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Markt
Bus: Stadtlinie R
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10
BIC: GENODEF1SLR
Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG
Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen